Leasingrückgabe – Was ist zu beachten und welche Rolle spielen Gutachten bei Leasingrückgabe?
Bevor Sie Ihr Leasingfahrzeug zurückgeben, sollten Sie gut informiert sein! Erfahren Sie welche Aspekte bei der Rückgabe entscheidend sind und wie Gutachten Ihnen helfen können, zusätzliche Kosten zu vermeiden.
- Nitharsan (Gino) Naguleswaran
- KFZ Süd
Artikel teilen:
Wenn der Leasingvertrag für ein Auto ausläuft, steht die Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber an. Dies kann für viele Leasingnehmer mit Unsicherheiten und Fragen verbunden sein. Was muss bei der Rückgabe beachtet werden? Welche Kosten können auf den Leasingnehmer zukommen? Und welche Rolle spielen Fahrzeugbewertungen und -gutachten in diesem Prozess?
In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um die Leasingrückgabe und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um am Ende keine böse Überraschung zu erleben.
Was ist eine Leasingrückgabe?
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine Form der Kfz-Finanzierung, bei der der Leasingnehmer das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nutzt, es aber nicht selbst besitzt. Stattdessen bleibt das Auto Eigentum des Leasinggebers.
Wenn der vereinbarte Leasingzeitraum abläuft, muss der Leasingnehmer das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben. Dieser Vorgang wird als Leasingrückgabe bezeichnet.
Ablauf der Leasingrückgabe
Der Ablauf der Leasingrückgabe gestaltet sich in der Regel wie folgt:
Ankündigung des Vertragsende: Einige Wochen vor Vertragsende informiert der Leasinggeber den Leasingnehmer über den bevorstehenden Rückgabetermin und die damit verbundenen Formalitäten.
Fahrzeugzustand prüfen: Der Leasingnehmer sollte das Fahrzeug vor der Rückgabe sorgfältig auf Schäden und Abnutzungsspuren untersuchen. Kleinere Kratzer oder Beulen sollten möglichst selbst behoben werden.
Fahrzeugbewertung/Gutachten: Häufig lassen Leasinggeber das Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten. Dieser erstellt ein detailliertes Wertgutachten, in dem der Zustand des Autos dokumentiert und bewertet wird.
Rückgabe des Fahrzeugs: Am vereinbarten Rückgabetermin muss der Leasingnehmer das Fahrzeug an den Leasinggeber übergeben. Dabei wird der tatsächliche Zustand des Autos mit dem Wertgutachten abgeglichen.
Abrechnung: Basierend auf dem Wertgutachten erstellt der Leasinggeber eine Endabrechnung. Darin werden eventuelle Schäden oder übermäßige Abnutzung des Fahrzeugs aufgelistet und dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.
💡Lesen Sie mehr:
Die Rolle von Fahrzeugbewertungen und -gutachten
Fahrzeugbewertungen und -gutachten spielen bei der Leasingrückgabe eine zentrale Rolle. Sie dienen dazu, den tatsächlichen Zustand des Leasingfahrzeugs zum Rückgabezeitpunkt zu dokumentieren und zu bewerten.
Warum sind Gutachten wichtig? Zum einen sollen Gutachten Transparenz schaffen und Streitigkeiten zwischen Leasingnehmer und -geber vermeiden. Anhand des Gutachtens kann der Leasingnehmer nachvollziehen, welche Schäden oder Mängel dem Leasinggeber in Rechnung gestellt werden.
Zum anderen dienen Gutachten dem Leasinggeber als Grundlage für die Berechnung von Reparaturkosten oder Wertminderungen. Ohne ein unabhängiges Expertengutachten wäre es für den Leasinggeber schwierig, die tatsächlichen Kosten zu beziffern.
Wer erstellt die Gutachten? In der Regel beauftragt der Leasinggeber einen unabhängigen Sachverständigen, um das Fahrzeug zum Rückgabezeitpunkt zu begutachten. Häufig handelt es sich dabei um Kfz-Gutachter, die über die nötige Expertise und Erfahrung verfügen. Wenn Sie in Würzburg ansässig sind, können Sie sich auch an lokale Kfz-Gutachter wenden, die mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort vertraut sind.
Der Leasingnehmer hat in der Regel kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Gutachters. Allerdings kann er in manchen Fällen einen eigenen Gutachter hinzuziehen, um eine zweite Meinung einzuholen.
Was beinhaltet ein Leasingrückgabe-Gutachten? Ein Leasingrückgabe-Gutachten dokumentiert in der Regel folgende Punkte:
- Allgemeiner Zustand des Fahrzeugs (Lackierung, Karosserie, Innenausstattung etc.)
- Festgestellte Schäden und Mängel (Art, Umfang, Reparaturkosten)
- Abnutzungsgrad und Verschleiß der Reifen, Bremsen, Kupplung etc.
- Kilometerzählerstand und Vergleich mit vertraglich vereinbarter Fahrleistung
- Gesamtbewertung des Fahrzeugzustands und Restwert
Basierend auf diesen Informationen erstellt der Gutachter eine Empfehlung zur Berechnung der Rückgabekosten für den Leasingnehmer.
Mögliche Kosten bei der Leasingrückgabe
Je nach Zustand des Fahrzeugs können bei der Leasingrückgabe verschiedene Kosten auf den Leasingnehmer zukommen:
1. Reparaturkosten für Schäden Wurden im Gutachten Schäden festgestellt, die über den vertraglich vereinbarten „normalen Verschleiß“ hinausgehen, muss der Leasingnehmer dafür aufkommen. Der Leasinggeber wird die Reparaturkosten in Rechnung stellen.
2. Kosten für Abnutzung über Vertragsgrenze Leasingverträge legen in der Regel eine maximale jährliche Fahrleistung fest. Wurde diese Grenze überschritten, berechnet der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Zusatzgebühr pro Kilometer.
3. Kosten für fehlende Ausstattungsteile Wenn beim Rückgabetermin Ausstattungsteile wie Navigationsgerät, Reserverad oder Bordwerkzeug fehlen, werden diese vom Leasinggeber in Rechnung gestellt.
4. Kosten für Reinigung/Aufbereitung Einige Leasinggeber verlangen, dass das Fahrzeug vor der Rückgabe professionell gereinigt und aufbereitet wird. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Leasingnehmers.
5. Verwaltungsgebühren Für den Prozess der Leasingrückgabe selbst können Leasinggeber auch Verwaltungsgebühren erheben. Diese sind in den Vertragsunterlagen genau aufgeführt.
Um am Ende keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es daher wichtig, dass Leasingnehmer den Vertrag sorgfältig durchlesen und mögliche Zusatzkosten kennen.
Das Video zeigt Probleme, die bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen auftreten können:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenTipps für eine reibungslose Leasingrückgabe
Damit die Leasingrückgabe reibungslos verläuft, empfehlen wir Ihnen folgende Tipps:
Vertrag genau durchlesen: Machen Sie sich mit allen Bedingungen und Vorgaben zur Leasingrückgabe vertraut. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommen kann.
Fahrzeug regelmäßig warten: Halten Sie Ihr Leasingauto stets in einem guten Zustand. Führen Sie regelmäßige Inspektionen und Reparaturen durch.
Fahrleistung im Blick behalten: Achten Sie darauf, die vertraglich vereinbarte jährliche Fahrleistung nicht zu überschreiten. Dokumentieren Sie Ihren Kilometerstand.
Kleinere Schäden selbst beheben: Reparieren Sie kleinere Kratzer, Beulen oder Verschleißerscheinungen möglichst selbst, bevor Sie das Fahrzeug zurückgeben.
Gutachten genau prüfen: Wenn das Gutachten erstellt wird, sollten Sie anwesend sein und den Zustand des Fahrzeugs gemeinsam mit dem Gutachter überprüfen. Hinterfragen Sie Bewertungen und Kostenschätzungen kritisch.
Eigenes Gegengutachten einholen: Falls Sie mit den Ergebnissen des Gutachtens nicht einverstanden sind, lassen Sie sich von einem unabhängigen Sachverständigen ein zweites Gutachten erstellen.
Rückgabetermin einhalten: Halten Sie den vereinbarten Rückgabetermin unbedingt ein. Verspätungen können zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
Mit der richtigen Vorbereitung und Umsicht können Sie die Leasingrückgabe also in der Regel problemlos und kostengünstig gestalten.
Fazit
Die Leasingrückgabe kann für viele Autofahrer eine Herausforderung darstellen. Durch sorgfältige Vorbereitung, regelmäßige Wartung des Fahrzeugs und Kenntnis der vertraglichen Bedingungen lässt sich jedoch viel Ärger vermeiden.
Besonders wichtig sind dabei Fahrzeugbewertungen und -gutachten, die Transparenz schaffen und Streitigkeiten zwischen Leasingnehmer und -geber vermeiden. Wenn Sie in Würzburg sind oder dort ansässig sind, zögern Sie nicht, lokale Kfz-Gutachter zu kontaktieren, um Unterstützung bei Ihrer Rückgabe zu erhalten. Lassen Sie sich daher nicht verunsichern und gehen Sie die Leasingrückgabe strukturiert an – dann steht einer reibungslosen Abwicklung nichts im Wege.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich das Fahrzeug bei der Leasingrückgabe in einem schlechteren Zustand zurückgebe als vereinbart?
Wenn Sie das Fahrzeug in einem schlechteren Zustand zurückgeben, als im Vertrag festgelegt, kann der Leasinggeber Ihnen die Kosten für die erforderlichen Reparaturen und Wertminderungen in Rechnung stellen. In der Regel wird ein Gutachten erstellt, um den Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, werden identifiziert und können zu erheblichen Kosten führen. Es ist ratsam, das Fahrzeug vor der Rückgabe selbst zu überprüfen und kleinere Mängel gegebenenfalls selbst zu beheben, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Wie wird der Zustand des Fahrzeugs bei der Leasingrückgabe bewertet?
Der Zustand des Fahrzeugs wird in der Regel durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter bewertet. Er erstellt ein detailliertes Gutachten, das den Allgemeinzustand des Fahrzeugs, festgestellte Schäden, Abnutzung und den Kilometerstand dokumentiert. Dieses Gutachten dient sowohl dem Leasinggeber als auch dem Leasingnehmer als Grundlage für die Endabrechnung. Es ist wichtig, dass der Leasingnehmer anwesend ist, um sicherzustellen, dass alle Bewertungen nachvollziehbar sind.
Welche Kosten können mir bei der Leasingrückgabe entstehen?
Bei der Leasingrückgabe können verschiedene Kosten auf Sie zukommen. Dazu gehören:
- Reparaturkosten für Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen.
- Zusatzgebühren für Kilometer, die über die vertraglich vereinbarte jährliche Fahrleistung hinaus gefahren wurden.
- Kosten für fehlende Ausstattungsteile, wie beispielsweise ein Navigationsgerät oder Reserverad.
- Reinigungs- und Aufbereitungskosten, wenn das Fahrzeug nicht in einem akzeptablen Zustand zurückgegeben wird.
- Verwaltungsgebühren, die für den Prozess der Rückgabe anfallen können.
Es ist wichtig, alle potenziellen zusätzlichen Kosten im Voraus zu klären, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Wie kann ich mich auf die Leasingrückgabe vorbereiten?
Um sich optimal auf die Leasingrückgabe vorzubereiten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Vertrag durchlesen: Machen Sie sich mit den Bedingungen des Leasingvertrags vertraut.
- Fahrzeugzustand prüfen: Untersuchen Sie das Fahrzeug auf Schäden und Abnutzung und beheben Sie kleinere Mängel selbst.
- Wartung durchführen: Stellen Sie sicher, dass alle Wartungsarbeiten und Inspektionen durchgeführt wurden.
- Kilometerstand dokumentieren: Achten Sie darauf, dass Sie innerhalb der vertraglich vereinbarten Fahrleistung bleiben.
- Gutachten anfordern: Wenn möglich, lassen Sie ein vorläufiges Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen, bevor Sie das Fahrzeug zurückgeben.
Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass die Rückgabe so reibungslos wie möglich verläuft und unerwartete Kosten vermieden werden.