Die Hauptuntersuchung, im Alltag meist einfach TÜV genannt, ist für alle zugelassenen Kraftfahrzeuge in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Abgasverhalten und Sicherheitsausstattung in Ordnung sind. Wer den Termin überschreitet, fragt sich schnell: Wie lange kann man eigentlich ohne TÜV fahren, bevor es Ärger gibt? Die kurze Antwort: Bis 2 Monate nach Fälligkeit bleibt es bei einem Mängelhinweis ohne Bußgeld. Danach wird es gestaffelt teurer, ab über 8 Monaten kommen 60 € und ein Punkt in Flensburg dazu (Stand 2026, Bußgeldkatalog). Die Details, die Sonderfälle und die wichtige Versicherungsfrage klären wir in diesem Beitrag.
Wie lange hat man TÜV? Die HU-Intervalle im Überblick
Bevor es um das Überziehen geht, lohnt der Blick auf die regulären Fristen. Wie lange man TÜV hat, hängt vom Alter des Fahrzeugs ab:
- Neuwagen: Die erste Hauptuntersuchung ist 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, also nach 3 Jahren.
- Danach: Alle weiteren Hauptuntersuchungen folgen im Abstand von 24 Monaten, also alle 2 Jahre.
- Gebrauchtwagenkauf: Die Frist läuft mit dem Fahrzeug mit. Maßgeblich ist die Plakette, nicht das Kaufdatum.
Für bestimmte Fahrzeuge wie Taxis, Mietwagen oder schwere Nutzfahrzeuge gelten kürzere Intervalle und teils zusätzliche Sicherheitsprüfungen. Für den privaten Pkw ist die Merkregel aber einfach: Neuwagen 36 Monate, danach alle 24 Monate. Fällig ist die HU immer in dem Monat, den die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt, nicht taggenau am Datum der letzten Prüfung.
Wie lange ohne TÜV fahren? Und wie lange ohne TÜV bis zur Strafe?
Streng genommen ist das Fahrzeug ab dem Ende des Fälligkeitsmonats ohne gültige Hauptuntersuchung unterwegs. Der Gesetzgeber räumt aber faktisch einen Puffer ein: In den ersten 2 Monaten nach Fälligkeit bleibt es bei einer Kontrolle bei einem Mängelhinweis mit der Aufforderung, die HU unverzüglich nachzuholen. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld fällt in dieser Zeit noch nicht an.
Wer länger wartet, rutscht in die Bußgeld-Staffel. Und es gibt eine zweite, oft unterschätzte Folge: Ab einer Überschreitung von mehr als 2 Monaten ist eine sogenannte erweiterte Hauptuntersuchung vorgeschrieben. Der Prüfer schaut dann vertiefter hin, und dafür wird ein Aufpreis von rund 20 Prozent auf die reguläre HU-Gebühr fällig. Das Überziehen kostet also auch dann Geld, wenn Sie nie in eine Kontrolle geraten.
TÜV überschritten: Kosten und Folgen als Staffel (Stand 2026)
Die folgende Tabelle zeigt, was beim Überziehen der Hauptuntersuchung wann fällig wird. Alle Angaben gelten für Fahrzeuge ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung, also insbesondere für private Pkw (Stand 2026, Bußgeldkatalog):
| Überschreitung | Sanktion | Zusätzliche Folgen |
|---|---|---|
| Bis 2 Monate | Kein Bußgeld | Bei einer Kontrolle gibt es einen Mängelhinweis mit der Aufforderung, die HU nachzuholen |
| mehr als 2 bis 4 Monate | 15 € Verwarnungsgeld | Erweiterte HU mit ca. 20 % Aufpreis auf die reguläre Prüfgebühr |
| mehr als 4 bis 8 Monate | 25 € Verwarnungsgeld | Erweiterte HU mit ca. 20 % Aufpreis, noch kein Punkt in Flensburg |
| Über 8 Monate | 60 € Bußgeld | 1 Punkt in Flensburg plus erweiterte HU mit ca. 20 % Aufpreis |
Stand 2026, Bußgeldkatalog. Für Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung (z. B. Lkw und Busse) gelten strengere Regeln mit höheren Sätzen und kürzeren Toleranzen.
Gut zu wissen: Die neue Plakette gilt nach einer überzogenen HU nicht rückwirkend ab dem alten Fälligkeitstermin, sondern ab dem Monat der tatsächlichen Prüfung. Wer überzieht, gewinnt also keine Zeit, sondern verschiebt nur den Rhythmus und zahlt drauf.
TÜV 5 Monate überzogen: Was jetzt konkret gilt
Ein typischer Fall aus der Praxis: Der TÜV ist 5 Monate überzogen, oft weil das Fahrzeug wenig bewegt wurde oder der Termin schlicht untergegangen ist. Was bedeutet das konkret?
- Verwarnungsgeld: Sie liegen in der Stufe 4 bis 8 Monate. Bei einer Kontrolle drohen 25 € (Stand 2026, Bußgeldkatalog).
- Kein Punkt: Ein Punkt in Flensburg fällt erst ab einer Überschreitung von über 8 Monaten an. Noch sind Sie davon entfernt, aber die Grenze rückt näher.
- Erweiterte HU: Die vertiefte Prüfung mit rund 20 Prozent Aufpreis ist bei 5 Monaten Überziehung in jedem Fall fällig.
- Versicherungsrisiko: Je länger das Fahrzeug ohne gültige HU läuft, desto leichter kann die Kasko im Schadensfall argumentieren, ein Mangel wäre bei der Prüfung aufgefallen.
Unsere klare Empfehlung als Kfz-Sachverständige: Vereinbaren Sie jetzt zügig einen Prüftermin und schieben Sie die Sache nicht weiter auf. Jeder zusätzliche Monat erhöht das Risiko, in die 60-€-Stufe mit Punkt zu rutschen, und verschlechtert Ihre Position gegenüber der Versicherung, falls etwas passiert.
- Prüftermin vereinbarenRufen Sie eine Prüfstelle oder Ihre Werkstatt an und nennen Sie offen, wie lange die HU überzogen ist. So wird die erweiterte HU gleich richtig eingeplant.
- Fahrzeug kurz durchcheckenBeleuchtung, Reifen, Bremsflüssigkeit und Warndreieck prüfen. Kleine Mängel vorab zu beheben spart eine teure Nachprüfung.
- HU durchführen lassenBei mehr als 2 Monaten Überziehung führt der Prüfer die erweiterte Hauptuntersuchung durch, mit ca. 20 % Aufpreis auf die normale Gebühr.
- Neuen Termin sichernDie neue Plakette gilt ab dem Prüfmonat. Notieren Sie den nächsten Termin sofort im Kalender, damit es nicht wieder passiert.
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Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV: Haftpflicht und Kasko
Hier kursieren viele Halbwahrheiten, deshalb die Rechtslage in Ruhe: Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist. Sie ist eine Pflichtversicherung und schützt in erster Linie die Unfallopfer. Der oft behauptete automatische Verlust des Versicherungsschutzes bei abgelaufenem TÜV stimmt so nicht.
Anders sieht es bei der Teil- und Vollkasko aus. Der Halter ist verpflichtet, sein Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand zu halten, und die regelmäßige HU gehört zu dieser Obliegenheit dazu. Lässt sich ein Schaden auf einen technischen Mangel zurückführen, den eine rechtzeitige Hauptuntersuchung aufgedeckt hätte, etwa verschlissene Bremsen, kann der Kaskoversicherer seine Leistung kürzen. Im Streitfall geht es dann genau um die Frage, ob der Mangel den Schaden verursacht oder vergrößert hat. Hier kommt der Kfz-Sachverständige ins Spiel: Ein neutrales Schadengutachten dokumentiert den technischen Zustand des Fahrzeugs und liefert die Fakten, an denen sich die Regulierung orientiert.
Plakette lesen und Fristen im Blick behalten: Tipps vom Kfz-Gutachter
Die meisten überzogenen Hauptuntersuchungen passieren nicht aus Absicht, sondern weil der Termin schlicht nicht präsent ist. Dabei trägt jedes Auto seinen Termin sichtbar mit sich herum: auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. So lesen Sie sie richtig: Die Zahl in der Mitte der Plakette nennt das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung, zum Beispiel 27 für 2027. Der Monat steht auf der 12-Uhr-Position, also ganz oben am Rand. Steht dort etwa die 9, ist die HU im September fällig. Die Grundfarbe der Plakette wechselt jedes Jahr, damit Polizei und Prüforganisationen das Ablaufjahr schon von Weitem erkennen.
Damit der Termin nicht wieder durchrutscht, haben sich diese vier Gewohnheiten bewährt:
Erinnerung im Smartphone
Tragen Sie den Fälligkeitsmonat direkt nach jeder HU als Kalendereintrag mit Vorlauf ein, am besten 6 Wochen vorher.
Plakette beim Tanken prüfen
Einmal im Quartal einen kurzen Blick auf das hintere Kennzeichen werfen. Jahr in der Mitte, Monat oben: mehr braucht es nicht.
Erinnerungsservice nutzen
Viele Werkstätten und Prüforganisationen erinnern per E-Mail oder SMS an die fällige HU. Einmal anmelden genügt.
Übersicht bei mehreren Fahrzeugen
Wer zwei oder mehr Fahrzeuge hält, etwa mit Anhänger oder Zweitwagen, fährt mit einer zentralen Liste aller Prüftermine am besten.
Ein kurzer Check vor dem Prüftermin spart zusätzlich Geld: Beleuchtung durchschalten, Reifenprofil und Reifendruck kontrollieren, Scheibenwischer und Warndreieck prüfen. Solche Kleinigkeiten sind häufige Mängelursachen und lassen sich für wenige Euro vorab beheben, statt eine kostenpflichtige Nachprüfung auszulösen.
Sonderfälle: Nachprüfung, abgemeldetes Fahrzeug und Anhänger
Nachprüfung bei erheblichen Mängeln
Stellt der Prüfer erhebliche Mängel fest, gibt es keine Plakette, sondern den Auftrag zur Nachprüfung. Die Mängel müssen innerhalb eines Monats behoben und das Fahrzeug erneut vorgeführt werden. Verstreicht diese Frist, ist eine komplette neue Hauptuntersuchung fällig. Bei gefährlichen Mängeln kann die Weiterfahrt ganz untersagt werden. Lassen Sie sich an der Prüfstelle genau erklären, welche Punkte beanstandet wurden und welche Belege Sie zur Nachprüfung mitbringen müssen.
Abgemeldetes Fahrzeug
Für ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug läuft keine HU-Pflicht, es darf aber auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Wichtig wird die HU bei der Wiederzulassung: Ist die Frist während der Stilllegung abgelaufen, verlangt die Zulassungsstelle eine gültige Hauptuntersuchung, bevor das Fahrzeug wieder auf die Straße darf. Planen Sie den Prüftermin also vor dem Gang zur Zulassungsstelle ein.
Anhänger nicht vergessen
Auch Anhänger brauchen regelmäßig eine eigene Hauptuntersuchung, in der Regel alle 24 Monate. Gerade selten genutzte Anhänger, etwa für Gartenabfälle oder das Boot, geraten leicht in Vergessenheit. Die Bußgeld-Staffel gilt für die Anhängerplakette genauso wie für das Zugfahrzeug.
TÜV und Fahrzeugwert: Warum die frische HU beim Verkauf zählt
Aus Sicht des Kfz-Gutachters hat die Hauptuntersuchung noch eine zweite Dimension: den Fahrzeugwert. Wer sein Auto verkaufen will, kennt die Anzeigenformel "TÜV neu" nicht ohne Grund. Eine frische HU ist für Käufer ein starkes Signal, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung ist, und macht sich direkt im erzielbaren Preis bemerkbar. Umgekehrt drückt eine abgelaufene oder kurz bevorstehende HU den Wert, weil der Käufer Prüfgebühr, mögliche Mängel und Aufwand einpreist.
Das Gleiche gilt bei der professionellen Bewertung: Wird für Verkauf, Versicherung oder Erbauseinandersetzung ein Wertgutachten erstellt, fließt der HU-Status in die Bewertung ein. Ein Fahrzeug mit frischer Hauptuntersuchung steht im Gutachten besser da als dasselbe Fahrzeug mit überzogener Plakette. Wer ohnehin verkaufen oder bewerten lassen will, holt die HU deshalb am besten vorher nach. Welche Gutachtenart zu Ihrer Situation passt, klärt ein kurzes Gespräch mit dem Kfz-Sachverständigen.
Fazit: Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Die Hauptuntersuchung ist Pflicht: beim Neuwagen erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Wer den Termin überzieht, hat bis 2 Monate nach Fälligkeit einen faktischen Puffer ohne Bußgeld. Danach wird gestaffelt sanktioniert: 15 € bei mehr als 2 bis 4 Monaten, 25 € bei mehr als 4 bis 8 Monaten und 60 € plus 1 Punkt in Flensburg bei über 8 Monaten (Stand 2026, Bußgeldkatalog). Ab mehr als 2 Monaten Überziehung kommt in jedem Fall die erweiterte HU mit rund 20 Prozent Aufpreis dazu.
Die Haftpflicht bleibt auch ohne gültige Plakette bestehen, die Kasko kann bei mängelbedingten Schäden aber kürzen. Unser Rat: Plakette lesen, Termin mit Vorlauf in den Kalender, kurzer Eigencheck vor der Prüfung. Und wenn die HU doch einmal überzogen ist, zügig handeln statt aussitzen. So bleiben die Kosten klein, der Punktestand bei null und der Fahrzeugwert dort, wo er hingehört.
Mehr aus dem Ratgeber: Was kostet ein Gutachten für ein Auto? und Unfall der Versicherung melden: Pflichten und Fristen
